Neben neu gewählten Mitgliedern des Betriebsrats stehen auch Nachrücker sowie Ersatzmitglieder vor der Herausforderung, sich die notwendigen Kenntnisse für ihre Betriebsratsarbeit anzueignen. Das BWNRW bietet dafür die aktuellen Grundlagenseminare I – III: Organisation des Betriebsrats, Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht an, die Sie beim Kennenlernen Ihrer Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten unterstützen. Neben den Bestimmungen, Bedeutungen und Anwendungsfeldern des Betriebsverfassungsgesetzes und des Arbeitsrechts wird zudem der Datenschutz als neue Anforderung thematisiert.
Dieses Basiswissen können Sie durch Seminare für die Betriebsratsarbeit in der Praxis wie Selbst- und Zeitmanagement und mit dem praxisorientierten Seminar Die schwierige Situation als Betriebsratsvorsitzende und Stellvertretung sowie dem Angebot für Betriebsrätinnen ergänzen.
Im Bereich Tarifvertragsrecht erhalten die Teilnehmenden einen Überblick über Aufbau, Struktur und Inhalte des Entgeltrahmenabkommens (ERA) in der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens. So werden sie in die Lage versetzt, die Anwendung des ERA im Unternehmen qualifiziert zu unterstützen. Der ebenfalls neue Bereich Zukunftsorientiert handeln sensibilisiert zudem für Themen wie Fachkräftesicherung durch vielfaltsbewusste Personalarbeit, Künstliche Intelligenz erfolgreich im Unternehmen nutzen - Gestaltungsfelder und Handlungsempfehlungen für Beschäftigte und ihre Interessenvertretung.
Abgerundet wird das Angebot durch die Seminare für Jugend- und Auszubildendenvertreter, in denen diese grundlegendes und vertiefendes Wissen für die Ausübung ihres Amtes sammeln.

Die Kosten für Übernachtung und Verpflegung sowie eine intensive Betreuung durch einen Seminarleiter bei den mehrtägigen Seminaren sind bereits in der Seminargebühr enthalten. DAS BWNRW führt seit 1971 erfolgreich Seminare nach § 37 Abs. 6 und 7* des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) für Betriebsratsmitglieder sowie für Jugend- und Auszubildendenvertreter durch.

Unser Angebot kann auch von Mitgliedern der freiwilligen Mitarbeitervertretungen sowie angepasst an den jeweiligen Bedarf als Inhouseseminare gebucht werden.

* Für alle nach § 37 Abs. 7 BetrVG ausgeschriebenen Seminare liegt die Anerkennung des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW vor bzw. ist beantragt worden.

Berufliche- und betriebliche Weiterbildung für Fach- und Führungskräfte
 
Das Programm 2023