Ansprechpartner und Service vor Ort sind geblieben - Das Angebot ist größer geworden.
Nach der Fusion mit agsw (Arbeitgeber Südwestfalen e.V.) präsentiert das Bildungswerk der Nordrhein-Westfälischen Wirtschaft sein Weiterbildungs- und Serviceangebot nun auch am Standort in Südwestfalen. So profitieren Unternehmen und Betriebsratsmitglieder in dieser Region von den Vorteilen des Zusammenschlusses: Sicherung und Ausbau des beruflichen und betrieblichen Weiterbildungsangebots in hoher Qualität und Aktualität an mehreren Tagungsorten in Südwestfalen sowie im Online-Format.
Unter dem Motto „Betriebliche Weiterbildung aus einer Hand“ stehen Ihnen am Standort Südwestfalen weiterhin kompetente Ansprechpartner in Iserlohn und Hagen zur Verfügung.
Dies gilt auch für die Beratung zu beruflicher und betrieblicher Weiterbildung inklusive der Fördermöglichkeiten und für die Organisation maßgeschneiderter Weiterbildungsmaßnahmen, individuell angepasst auf die Situation in Ihrem Unternehmen.
Wir bieten ein breit gefächertes Weiterbildungsangebot in Südwestfalen und und nun auch landesweit.
Link zum Angebot am Standort Südwestfalen
Link zum Gesamt-Angebot BWNRW
Bildungsscheckberatung im individuellen Zugang
BWNRW berät zum Förderprogramm und stellt Bildungsschecks aus.
MEHRFörderhöhe:
Der Bildungsscheck NRW finanziert die Teilnahme an berufsbezogenen Weiterbildungen bis zur Hälfte (maximal 500 Euro pro Förderung) aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).
Wer wird angesprochen:
- kleine und mittlere Betriebe mit Sitz oder Arbeitsstätte in NRW (betrieblicher Bildungsscheck) und
- Einzelpersonen - insbesondere Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbstständige mit Wohnsitz in NRW (individueller Bildungsscheck)
Betrieblicher Bildungsscheck:
Beim betrieblichen Zugang zum Bildungsscheck wird der Betrieb beraten und dieser trägt den Eigenanteil der Weiterbildungskosten. Das Unter-nehmen muss Sitz oder Arbeitsstätte in NRW und weniger als 50 Beschäftigte (in Vollzeitäquivalenten) haben. Ein Nachweis (nicht älter als 3 Jahre) kann von der zuständigen Behörde geprüft werden. Ausgeschlossen von einer Förderung sind Weiterbildungen, bei denen der Betrieb gesetzlich zur Kostenübernahme verpflichtet ist. Ein Unternehmen kann bis zu 10 Bildungsschecks im Kalenderjahr bekommen, jede/r Beschäf-tigte kann dabei maximal einen erhalten.
Individueller Bildungsscheck:
Beim individuellen Zugang zum Bildungsscheck werden Einzelpersonen mit Wohnsitz in NRW beraten. Sie tragen den Eigenanteil der Weiter-bildungskosten selbst. Es gibt einen Bildungsscheck im Zeitraum von einem Kalenderjahr. Gefördert werden insbesondere Beschäftigte, berufs-rückkehrende oder Selbstständige sowie im eigenen Unternehmen beschäftigte bzw. mitarbeitende Eigentümer*innen und Teilhaber*innen, deren zu versteuernde Jahreseinkommen bei Einzelveranlagung maximal 40.000 Euro oder bei gemeinsam Veranlagten maximal 80.000 Euro beträgt. Ein Nachweis (nicht älter als 3 Jahre) darüber ist verpflichtend und wird der zuständigen Prüfbehörde vorgelegt. Die Weiterbildung muss in einem individuellen beruflichen Zusammenhang stehen.
Weitere Informationen:
Das Internetportal
"Weiterbildungsberatung in NRW" informiert über alle Weiterbildungsangebote in NRW.
https://www.weiterbildungsberatung.nrw/
Sie haben Fragen oder benötigen Unterstützung? Melden Sie sich bei uns, wir helfen gerne weiter.
Kontakt
Uta Kressin
Berufliche / Betriebliche Weiterbildung
Inhouse-Seminare
Beraterin Bildungsscheck NRW
T 02331/9221-21
T 02371/8291-957
kressin@bwnrw.de
Roman Kehr
Berufliche / Betriebliche Weiterbildung
Inhouse-Seminare
T 02371/8291-958
kehr@bwnrw.de