Das „Qualifizierungschancengesetz“ (QCG) eröffnet neue Förderoptionen für die berufliche Weiterbildung Beschäftigter. Grundsätzlich sind nun alle Beschäftigten unabhängig von der Qualifikation, dem Lebensalter oder der Unternehmensgröße förderfähig durch die Bundesagentur für Arbeit. Voraussetzung ist, dass sie berufliche Tätigkeiten ausüben, die durch Technologien ersetzt werden können, in sonstiger Weise vom Strukturwandel betroffen sind oder dass eine Weiterbildung in einem Engpassberuf angestrebt wird.