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Geförderte Weiterbildung für die Arbeitswelt 4.0


Angebot des BWNRW und der Fortbildungsakademie der Wirtschaft gGmbH (FAW)

Das „Qualifizierungschancengesetz“ (QCG) eröffnet neue Förderoptionen für die berufliche Weiterbildung Beschäftigter. Grundsätzlich sind nun alle Beschäftigten unabhängig von der Qualifikation, dem Lebensalter oder der Unternehmensgröße förderfähig durch die Bundesagentur für Arbeit. Voraussetzung ist, dass sie berufliche Tätigkeiten ausüben, die durch Technologien ersetzt werden können, in sonstiger Weise vom Strukturwandel betroffen sind oder dass eine Weiterbildung in einem Engpassberuf angestrebt wird.

Ziel ist es, den Beschäftigten eine zukunftsorientierte Anpassung und Fortentwicklung beruflicher Kompetenzen zu ermöglichen, um den aktuellen Herausforderungen angemessen begegnen zu können. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können auf diese Weise ihren aktuellen Arbeitsplatz vor dem Hintergrund des digitalen Strukturwandels langfristig sichern oder sich innerhalb des Unternehmens weiterentwickeln.

Gefördert werden Anpassungsqualifizierungen mit einer Dauer von mehr als 160 Unterrichtseinheiten und abschlussorientierte Weiterbildungen, wie z.B. Teilqualifizierungen, Umschulungen oder Vorbereitungen auf Externenprüfungen. Vorgesehen ist ein Zuschuss zu den Lehrgangskosten sowie ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt – gestaffelt und abhängig von der Unternehmensgröße.

Die Förderung abschlussorientierter Weiterbildungen richtet sich an geringqualifizierte Beschäftigte, die über keinen anerkannten Berufsabschluss verfügen oder mehr als vier Jahre als An- oder Ungelernte beschäftigt waren. In diesem Fall werden die Lehrgangskosten unabhängig von der Betriebsgröße in voller Höhe übernommen. Außerdem ist ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt von bis zu 100 Prozent möglich.

Das BWNRW bietet in Kooperation mit der Fortbildungsakademie der Wirtschaft gGmbH (FAW) den Unternehmen in Nordrhein-Westfalen QCG-geförderte Weiterbildungsmaßnahmen an. Denkbare geförderte Qualifizierungen im Rahmen dieser Kooperation sind z. B. abschlussorientierte Teilqualifizierungen, die im Rahmen der Arbeitgeberinitiative Teilqualifizierung und unter dem Motto „Eine TQ besser!“ in NRW von BWNRW und FAW nach bundesweit einheitlichen Standards angeboten werden. Jedes TQ-Modul vermittelt Fachwissen aus einem anerkannten Ausbildungsberuf, endet mit einer Kompetenzfeststellung und wird mit einem Zertifikat bescheinigt.

Jedes einzelne TQ-Modul ist für sich auf dem Arbeitsmarkt verwertbar und ermöglicht die Übernahme von Aufgaben in einem konkreten betrieblichen Einsatzgebiet. Sofern alle TQ-Module eines Berufes absolviert werden, bildet die Summer der Zertifikate das gesamte Berufsbild zu 100 Prozent inhaltlich ab. Eine Anmeldung zur Externenprüfung bei der zuständigen Kammer ist nach Abschluss aller Module eines Berufs möglich.

Unternehmen in NRW erhalten hiermit ein attraktives Weiterbildungsinstrument im Transformationsprozess. Ansprechpartner auch für eine individuelle Beratung im Unternehmen ist Herr Dieter Ritter (Tel.: 0211 17937850; E-Mail: dieter.ritter@faw.de).

Weitere Informationen enthalten die Broschüren: „Vorsprung Weiterbildung“ und „Eine Teilqualifizierung besser!“.

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