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29.09.2017 Arbeitsrecht Großbritannien: Beschäftigung von Mitarbeitern - Das Arbeitsverhältnis in der Praxis


XTRASEMINAR RECHT INTERNATIONAL in Düsseldorf

Im Juni 2017 starteten die Verhandlungen über den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU. Wie die Austrittsverhandlungen verlaufen und welchen Status das Vereinigte Königreich im Verhältnis zum europäischen Binnenmarkt einnehmen wird, ist heute ebenso noch unklar wie, ob die vom EU-Recht abgeleiteten Gesetze in Großbritannien künftig gemäß ständiger Rechtsprechung des EuGH auszulegen sind. Unabhängig davon ist es jedoch bei der Gestaltung von Arbeitsbeziehungen wichtig, die Grundlagen des britischen Arbeitsrechts sowie dessen Unterschiede und „Fallstricke“ zu kennen, denn diese Regelungen weichen in zahlreichen Aspekten vom deutschen Recht ab.

Die Sonderveranstaltung Arbeitsrecht Großbritannien: Beschäftigung von Mitarbeitern - Das Arbeitsverhältnis in der Praxis des Bildungswerks der Nordrhein-Westfälischen Wirtschaft e.V. (BWNRW) am 29.09.2017 von 9.30 Uhr bis ca. 16.00 Uhr in Düsseldorf zeigt die wesentlichen Unterschiede zum deutschen Arbeitsrecht und  die praktischen Konsequenzen für die Personalarbeit auf. Ausführlich werden die Begründung und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses anhand von Fallbeispielen von dem Referenten Edzard Clifton-Dey, Anwaltssozietät ebl miller rosenfalck, London behandelt. Das Seminar richtet sich insbesondere an Geschäftsführer, Führungskräfte und Personalverantwortliche.

Die Seminargebühr beträgt 345 € pro Person inkl. Tagungsverpflegung/-materialien.  Anmeldung =>