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Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung


Online-Seminar am 22. September 2022 von 13.30 Uhr bis ca. 16.30 Uhr

Vertragsärzte können die Krankschreibung eines gesetzlich versicherten Arbeitnehmers seit dem 1. Oktober 2021 mittels der sog. elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) elektronisch an die Krankenkassen übermitteln. Diese sind seit dem 1. Januar 2022 verpflichtet, nach Eingang der Arbeitsunfähigkeitsdaten eine Meldung zum Abruf für den Arbeitgeber zu erstellen. Mit Ende der sogenannten Pilotphase und damit spätestens ab dem 1. Januar 2023 haben auch die Arbeitgeber, die von den Krankenkassen bereitgestellten Arbeitsunfähigkeitsdaten elektronisch abzurufen.
 
Die Umstellung des Verfahrens auf die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wirft eine Reihe von praktischen und rechtlichen Fragen auf. Zur Erörterung dieser Thematik sowohl aus arbeitsrechtlicher Perspektive als auch aus Sicht der Krankenkassen bietet das BWNRW erneut am 22. September 2022 in dem Zeitraum zwischen 13.30 Uhr und 16.30 Uhr das Online-Seminar Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an. Durch Kurzreferate und praktische Fallbeispiele lernen Geschäftsführungen, Personalleitungen, Personalreferenten, Fach- und Führungskräfte Personal sowie Lohn- und Gehaltsabrechnung neben dem Zeitplan der Einführung auch die einzelnen Schritte der eAU, deren rechtliche Grundlagen sowie die konkrete Herausforderungen für die Praxis kennen.
 
Die Seminargebühr beträgt 225 € p. P. inkl. Materialien