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Ab August 2021 startet das BWNRW wieder mit Präsenzseminaren


Aktuelle Regelungen für die Seminarteilnahme nach der Coronaschutzverordnung des Landes NRW

Das BWNRW wird ab August den Präsenzseminarbetrieb unter Einhaltung aller gültigen Abstands- und Hygieneregeln und auf Grundlage der jeweils gültigen Corona-Schutzverordnung wieder aufnehmen.
Mit ausreichend zeitlichem Abstand zu dem jeweiligen Seminartermin informieren wir Sie separat über die notwendigen Regelungen und Schutzmaßnahmen der aktuellen Inzidenzstufe des Tagungsortes.
 
Ab einer 7-Tages-Inzidenz von 35 im jeweiligen Gebiet entweder landesweit, im jeweiligen Kreis oder kreisfreien Stadt gelten momentan folgende Regelungen für die Teilnahme an den Präsenzseminaren des BWNRW:

Wer nicht immunisiert (vollständig geimpft oder genesen) ist, benötigt ein negatives Schnelltestergebnis, das von einer der in der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung vorgesehenen Teststellen schriftlich oder digital bestätigt wird und höchstens 48 Stunden zurückliegt. Dieses legen Sie dem Referenten vor Beginn der Veranstaltung bitte vor.Bei mehrtägigen Seminaren wird sowohl an Tag 1 als auch an Tag 4 ein Negativtestnachweis benötigt. Das BWNRW informiert Sie über Teststellen am Tagungsort.
Immunisierte Personen (vollständig geimpft oder genesen) legen bitte den Nachweis der Immunisierung zusammen mit einem amtlichen Ausweisdokument dem Referenten vor Beginn der Veranstaltung vor (§ 3 Coronaschutzverordnung).
 
Alle Seminare werden in ausreichend großen Seminarräumen durchgeführt. Aus Verantwortung für Ihre eigene Gesundheit und die unserer Kunden und Referenten bitten wir Sie, in unseren Tagungshäusern und insbesondere bei Entfernung vom eigenen Platz eine medizinische Maske zu tragen. Die Maskenpflicht entfällt nicht, wenn der Mindestabstand zu den anderen Personen im Raum nicht eingehalten wird und eine gute Durchlüftung nicht möglich ist
 
Wir freuen uns, Sie wieder bei unseren Seminaren zu begrüßen!
 
Ihr BWNRW