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29.03.22: Änderung des Infektionsschutzgesetzes und der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung – Was nun?


ONLINE-XTRASEMINAR 10.00 -12.00 Uhr

Am 19. März 2022 sind u. a. die gesetzlichen Verpflichtungen zur Durchführung und Kontrolle einer betrieblichen Zugangskontrolle gemäß § 28b Abs. 1 und 3 IfSG sowie die Homeoffice-Angebotsverpflichtung ausgelaufen. Hierdurch werden die Arbeitgeber von umfassenden bürokratischen gesetzlichen Pflichten entbunden, andererseits besteht sicherlich bei vorsichtigen Arbeitgebern das Bedürfnis, ihre Belegschaft nach wie vor vor etwaigen Infektionen mit dem Coronavirus und den daraus folgenden quarantänebedingten Arbeitsausfällen zu schützen. Ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen dies für die Unternehmen nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und der neuen Corona-Arbeitsschutzverordnung möglich ist, wird unterschiedlich beurteilt.

Zur Klärung dieser aktuellen Situation findet dazu am 29.03.22 das ONLINE-XTRASEMINAR Änderung des Infektionsschutzgesetzes und der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung – Was nun? von 10. - 12.00 Uhr statt. Es wird ein Überblick über die unübersichtliche Regelungssystematik und die wesentlichen Schutzmaßnahmen im IfSG, der Corona-ArbSchV und den Länderverordnungen in NRW gegeben. Darüber hinaus werden etwaige Gestaltungsoptionen sowie deren rechtliche Voraussetzungen für Arbeitgeber erörtert, die aus Infektionsschutzgründen bestimmte Schutzmaßnahmen in ihren Betrieben fortführen möchten.

Die Seminargebühr beträgt 225 € pro Person inkl. Seminarmaterialien.=> Programm/Anmeldung