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27.6.2017 Arbeitsrecht Frankreich


XTRASEMINAR RECHT INTERNATIONAL in Düsseldorf

„Arbeitsrecht Frankreich - Einstellung und Entlassung von Mitarbeitern rechtssicher gestalten“, 27.06.2017, Düsseldorf , 9.30 – 16.00 Uhr

Das französische Arbeitsrecht gewährt dem Arbeitnehmer größeren Schutz als das deutsche Arbeitsrecht und es stellt wesentlich höhere Anforderungen an Form und Grund der Kündigung. Es kennt neben den Gesetzen, den Verordnungen und der Rechtsprechung eine Vielzahl von Tarifverträgen und Betriebsordnungen als Rechtsquellen. Deshalb ist bei jedem Arbeitsvertrag zunächst zu prüfen, ob und gegebenenfalls welcher Tarifvertrag Anwendung findet. Häufig ergeben sich daraus für Unternehmen besondere Regelungen zur Arbeitszeit, zu Kündigungsfristen und eventuell zu zahlenden Entschädigungen.
Geschäftsführer und Personalverantwortliche bekommen in dem XTRASEMINAR Arbeitsrecht Frankreich - Einstellung und Entlassung von Mitarbeitern rechtssicher gestalten des BWNRW am 27.06.2017 von 9.30 Uhr bis ca. 16.00 Uhr in Düsseldorf einen aktuellen Überblick über die Besonderheiten des französischen Individualarbeitsrechts von der Einstellung bis zur Entlassung, um unnötige Fehler und finanzielle Risiken zu vermeiden.

Die Seminargebühr beträgt 345 € p.P. inkl. Tagungsverpflegung/-materialien (Anmeldeschluss: 12.06 2017). Anmeldung