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23.11.2018 Arbeitsrecht Großbritannien: Beschäftigung von Mitarbeitern in Großbritannien – Das Arbeitsverhältnis in der Praxis


XTRASEMINAR Recht International in Düsseldorf

Die Austrittsverhandlungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU verlaufen zäh. Welchen Status das Vereinigte Königreich im Verhältnis zum europäischen Binnenmarkt einnehmen wird, ist heute noch unklar. Unabhängig davon ist es jedoch bei der Gestaltung von Arbeitsbeziehungen erforderlich, die Grundlagen des britischen Arbeitsrechts sowie dessen Unterschiede und „Fallstricke“ zu kennen, da diese Regelungen in zahlreichen Aspekten vom deutschen Recht abweichen.  

Die Sonderveranstaltung Arbeitsrecht Großbritannien: Beschäftigung von Mitarbeitern in Großbritannien – Das Arbeitsverhältnis in der Praxis am 23.11.2018 von 9.30 Uhr bis ca. 16.30 Uhr in Düsseldorf zeigt die wesentlichen Unterschiede zwischen dem deutschen und dem britischen Arbeitsrecht sowie die praktischen Konsequenzen für die Personalarbeit auf. Ausführlich wird im Rahmen eines Fallbeispiels ein Mustervertrag mit Gestaltungsvarianten von dem Referenten Edzard Clifton-Dey, Anwaltssozietät ebl miller rosenfalck, London und der Referentin Isabel Eva Sylvestre, Ass. jur. & Solicitor, Associate in der Anwaltssozietät ebl miller rosenfalck, London besprochen. Das Seminar richtet sich insbesondere an Geschäftsführer, Führungskräfte und Personalverantwortliche.  

Die Seminargebühr beträgt 360 € pro Person inkl. Tagungsverpflegung/-materialien. =>