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22. - 23.11.21: Was gilt für die Personalverwaltung im Arbeits-, Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrecht 2022


2. Termin: 9. - 10.12.21

Die aktuellen Entwicklungen des Arbeits-, Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrechts sind von zentraler Bedeutung für eine gelungende Personalarbeit in den Unternehmen. Um die entsprechenden Kenntnisse umfassend zu vermitteln, führt das BWNRW in Kooperation mit der Zeitschrift „Personalpraxis und Recht“ (PuR) sowie der Düsseldorfer Schriftenreihe in Präsenz die traditionelle Seminarveranstaltung Was gilt für die Personalverwaltung im Arbeits-, Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrecht 2021/2022? in bewährter Weise am 22. - 23.11.21 im Steigenberger Hotel Dortmund oder 9. - 10.12.21 im Mercure Hotel Messe & Kongress Dortmund durch. Ausgewiesene Experten geben aktuelle und zuverlässige Informationen – insbesondere auch mit Blick auf das Folgejahr.

Die Themen Lohnsteuerrecht 2021/22 und Arbeits- und Sozialversicherungsrecht 2021/22 sind auch als eintägige Seminare buchbar. Die Seminarthemen werden mit Hilfe umfänglicher Tagungsunterlagen eingehend und praxisgerecht an Beispielen erläutert. Die Seminare können zusammen, einzeln getrennt oder auch in unterschiedlicher Reihenfolge gebucht werden. Anmeldeschluss ist jeweils vier Wochen vor dem entsprechenden Termin. Die Seminarkosten (inkl. Mittagessen und Seminarunterlagen) betragen bei einem Tag 425,- Euro und bei zwei Tagen 730,- Euro.

Weitergehende Informationen zu den einzelnen Seminaren finden Sie auf der BWNRW-Homepage. Dort besteht auch die Möglichkeit, sich online anzumelden.