Zurück zur News Übersicht

21.11.2022: Das neue Hinweisgeberschutzgesetz - Was kommt nun auf die Unternehmen zu? (Online-XTRA-Seminar 11.00 – 16.00 Uhr)


Die EU-Hinweisgeberrichtlinie vom 16.12.2019, die den Schutz von Hinweisgebern auf ein EU-weit einheitliches Niveau setzt, wird nun mit dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) auch auf nationaler Ebene in Deutschland umgesetzt. Es  gilt für alle privatwirtschaftliche Unternehmen sowie öffentlichen Stellen mit mehr als 50 Mitarbeitenden und folglich müssen diese eine interne Meldestelle einrichten. Bei Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten muss dies erst bis Ende 2023 erfolgen. Diese interne Meldestelle muss unabhängig und hinreichend fachkundig sein. Und über die Meldestelle muss eine vertrauliche Meldung und Bearbeitung eingehender Hinweise sichergestellt werden.

Aufgrund der starken Nachfrage bietet das BWNRW das Online-XTRA-Seminar Das neue Hinweisgeberschutzgesetz – Was kommt nun auf die Unternehmen zu erneut am 21. November 2022 von 11.00 Uhr bis 16.00 Uhr an. Das Seminar zeigt auf, wie die Unternehmen die Einhaltung des Hinweisgeberschutzgesetzes in ihren Organisationen sicher stellen können und was sie dabei beachten müssen. Das Seminar ist in 2 Blöcke aufgeteilt: 11:00-13:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr

Das Seminar richtet sich an Mitglieder der Geschäftsführung, Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Recht, Compliance und Personal sowie an Verantwortungsträger für die Bereitstellung der internen Meldestelle nach Hinweisgeberschutzgesetz und Datenschutzbeauftragte.

Die Seminargebühr beträgt 310 Euro pro Person (Anmeldeschluss: 16.11.2022). => Information/Anmeldung