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20.06.2023: Das neue Hinweisgeberschutzgesetz – Was kommt nun auf die Unternehmen zu?


(Online-XTRA-Seminar 11.00 – 16.00 Uhr)

Das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)  wird voraussichtlich Ende Juni 2023 in Kraft treten. Es  gilt für alle privatwirtschaftliche Unternehmen sowie öffentlichen Stellen mit mehr als 50 Mitarbeitenden und folglich müssen diese eine interne Meldestelle einrichten. Bei Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten muss dies erst bis Ende 2023 erfolgen.  

Das Online-XTRA-Seminar Das neue Hinweisgeberschutzgesetz – Was kommt nun auf die Unternehmen zu? am 20. Juni 2023 von 11.00 Uhr bis 16.00 Uhr zeigt auf, wie die Unternehmen die Einhaltung des Hinweisgeberschutzgesetzes in ihren Organisationen sicher stellen können und was sie dabei beachten müssen. Das Seminar ist in 2 Blöcke aufgeteilt: 11:00-13:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr

Das Seminar richtet sich an Mitglieder der Geschäftsführung, Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Recht, Compliance und Personal sowie an Verantwortungsträger für die Bereitstellung der internen Meldestelle nach Hinweisgeberschutzgesetz und Datenschutzbeauftragte.

Die Seminargebühr beträgt 330 Euro pro Person (Anmeldeschluss: 13.06.2023). => Information/Anmeldung