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14.10.2021:Die EU-Hinweisgeberrichtlinie – Effektiv nutzen in den Compliance- und Veränderungsprozessen


Online-XTRASEMINAR, 9.30 - ca. 14.15 Uhr

Am 16.12.2019 ist die neue EU-Hinweisgeberrichtlinie in Kraft getreten, die innerhalb von zwei Jahren auf nationaler Ebene umgesetzt werden soll. Diese Richtlinie hebt den Schutz von Hinweisgebern auf ein EU-weit einheitliches Niveau und legt Mindeststandards für den Schutz von Personen fest, die bestimmte Verstöße gegen das Unionsrecht melden. Damit wird sie auch ein wichtiger Teil von Compliance Management Systemen, die gewährleisten sollen, dass Hinweise nicht nur ermöglicht, sondern auch vielmehr genutzt werden. Denn sie zeigen oftmals Veränderungsbedarf auf und können damit auch Auslöser zukunftsfähiger Entwicklungen im Unternehmen sein.

In der Online-Sonderveranstaltung Die EU-Hinweisgeberrichtlinie – Effektiv nutzen in den Compliance- und Veränderungsprozessen am 14.10.2021 von 9:30 Uhr bis ca. 14.15 Uhr erhalten die Teilnehmer zum einen die wichtigsten und für den Unternehmensalltag relevanten Informationen zu der Hinweisgeberrichtlinie. Zum anderen wird insbesondere erarbeitet, welchen Mehrwert Hinweise haben, wie sie genutzt und in Veränderungsprozesse einfließen können. Zusammen mit den Teilnehmern besteht die Möglichkeit, Konzepte zu erörtern und zu entwickeln  (Anmeldeschluss: 10.10.2021).

Dieses Seminar richtet sich an Geschäftsführer, Personalverantwortliche, Compliance-Beauftragte, Change-Manager sowie Fach- und Führungskräfte, die mit dem CMS betraut sind. Die Seminargebühr beträgt 270 Euro pro Person.