Seminarnummer
BB-RF 009

Dauer: 0,5 Tage

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Seminar BB-RF 009

Kosten des Betriebsrats



Ziele
Die Kosten des Betriebsrats und der Betriebsratsschulungen sind für Personalverantwortliche von besonderem Interesse. Welche Kosten und welchen Sachaufwand des Betriebsrats hat der Arbeitgeber zu tragen? Welche Grundsätze und Voraussetzungen sind hier zu beachten? Wie kann die Kostentragungspflicht ggf. sinnvoll beschränkt werden? Wann kann ein Erstattungsanspruch „abgewehrt“ werden? Vergleichbare Fragen stellen sich mit Blick auf die Betriebsratsschulungen gem. § 37 Abs. 6 und 7 BetrVG. Auf Basis der aktuellen Rechtsprechung werden die rechtlichen und praktischen Aspekte dargestellt und für die Praxis aufbereitet.

Inhalte
Tätigkeit des Betriebsrats: Reisekosten · Prozesskosten · Einigungsstellenverfahren
Sachaufwand des Betriebsrats: Betriebsratsbüro · Büroausstattung · Büropersonal · etc.
Betriebsratsschulungen gem. § 37 Abs. 6 und Abs. 7 BetrVG: Überblick und Unterscheidung
Betriebsratsschulungen gem. § 37 Abs. 6 BetrVG: Anspruchsinhaber · Schulungsberechtigung · Erforderliche Kenntnisse · Erforderlichkeit der Arbeitsbefreiung · Dauer der Freistellung · Wiederholungs- und Vertiefungsveranstaltung · Lohnfortzahlung, Freizeitausgleich, Unfallversicherung · Kostenerstattung · Streitigkeiten
Betriebsratsschulungen gem. § 37 Abs. 7 BetrVG: Anspruchsinhaber · Schulungsberechtigung · Dauer des Anspruchs · Geeignetheit · Anerkennungsverfahren · Freistellung · Entgeltfortzahlung · Streitigkeiten

Zielgruppe
Geschäftsführer, Führungskräfte der Personalabteilungen

Methoden
Kurzreferate, Lehrgespräche, Erfahrungsaustausch

Referent
Prof. Dr. Bernd Schiefer