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Förderangebot ausgebaut und Zugänge flexibilisiert


Neuregelungen beim Bildungscheck NRW

Das Förderangebot des "Bildungsscheck NRW" ist ab dem 30.04.2018 von der Landesregierung NRW ausgebaut worden und der Zugang zum Förderangebot flexibler geworden.

Was ist künftig neu?

a)    Individueller Zugang:

  • Beschäftigte und Berufsrückkehrende können jährlich einen Bildungsscheck im individuellen Zugang erhalten (bisher alle zwei Jahre).
  • Selbstständige können ebenfalls jährlich einen Bildungsscheck im individuellen Zugang erhalten.
  • Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf i. d. R. 40.000 € nicht überschreiten (80.000 € bei gemeinsamer Veranlagung). Bisher durften i. d. R. 30.000 € bzw. 60.000 € nicht überschritten werden.

b)    Betrieblicher Zugang:

  • Betriebe mit bis zu 249 Beschäftigten können im betrieblichen Zugang jährlich bis zu 10 Bildungsschecks für die Weiterbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten (bisher alle zwei Jahre).
  • Es werden auch innerbetriebliche Seminare (Inhouse-Seminare) gefördert, die zuvor ausgeschlossen wurden.

c)    Unabhängig vom Zugangsweg:
Es werden neue Formen der Weiterbildung wie z. B. onlinebasierte Fortbildungen (z. B. Webbinare) und E-Learning in beiden Zugängen gefördert. Bisher wurden nur zertifizierte Fernlerngänge zugelassen.

Was wird gefördert?
Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung dienen und fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln. Der Bildungsscheck NRW ist nicht als Förderinstrument für arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen vorgesehen.

Wie wird gefördert?
Mit dem Bildungsscheck erhalten Beschäftigte und Unternehmen einen Zuschuss von 50 Prozent, max. 500 € zu den Weiterbildungskosten. Das Land Nordrhein-Westfalen finanziert diesen Anteil aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF). Die andere Hälfte tragen im betrieblichen Zugang die Betriebe und im individuellen Zugang die Beschäftigten selbst.

Informationen für Ratsuchende und Betriebe
Die Telefonhotline 0211 8371929 von "Nordrhein-Westfalen direkt" informiert zum Beratungsangebot und ist von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr erreichbar. Genaue Informationen zum Bildungsscheck NRW finden Sie unter  https://www.mags.nrw/bildungsscheck.