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11.07.2017 Einsatz ausländischer Mitarbeiter


XTRASEMINAR: RECHT INTERNATIONAL in Düsseldorf

Grenzüberschreitender Personaleinsatz ist in der heutigen globalisierten Welt nicht mehr wegzudenken. Nicht nur der Einsatz deutscher Arbeitnehmer im Ausland nimmt stetig zu, es werden auch immer mehr ausländische Arbeitnehmer auf dem deutschen Arbeitsmarkt beschäftigt. Bei der Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter sind allerdings viele Aspekte zu berücksichtigen. Im Mittelpunkt steht zunächst die Frage, ob der ausländische Mitarbeiter für die beabsichtigte Tätigkeit im Unternehmen einen nationalen Aufenthaltstitel benötigt. Wenn ja, welcher Aufenthaltstitel ist erforderlich und bei welcher Behörde ist dieser zu beantragen?

Geschäftsführer und Personalverantwortliche aus Ihren Mitgliedsunternehmen bekommen in der BWNRW-Sonderveranstaltung „Einsatz ausländischer Mitarbeiter“ am 11.07.2017 von 9.30 Uhr bis ca. 13.00 Uhr in Düsseldorf einen aktuellen Überblick über die Grundlagen des deutschen Zuwanderungsrechts zum Zwecke der Beschäftigung. Zudem wird im Rahmen des Seminars auf die arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Besonderheiten bei Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter hingewiesen.

Die Seminargebühr beträgt 245 € pro Person inkl. Tagungsverpflegung/-materialien. Bitte machen Sie Ihre Mitgliedsunternehmen auf diese Veranstaltung aufmerksam. Das Programm, die Anmeldung und der Flyer „RECHT INTERNATIONAL“ liegen anbei (Anmeldeschluss: 26.06.2017).