Laut der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW vom 3. April 2022 gilt: "Jede in die Grundregeln des Infektionsschutzes einsichtsfähige Person ist angehalten, sich so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen unangemessenen Infektionsgefahren aussetzt. Hierzu sollen die allgemeinen Verhaltensregeln zu Abstand, Hygiene und Masken (sogenannte AHA-Regeln) in allen Lebensbereichen angemessen eigenverantwortlich und solidarisch beachtet werden."
Deshalb bitten wir Sie, in unseren Seminaren, die AHA-Verhaltensregeln zu beachten: Abstand halten, Hygieneregeln beachten und im Alltag eine Maske tragen.
Sollten eines unserer Tagungshäuser bei einem Seminar von seinem Hausrecht Gebrauch machen, so dass andere Regeln gelten, informieren wir Sie.